SUP-Gesetzgebung: Kaffeetrinken im Büro aus wiederverwendbaren Bechern
Seit dem 1. Januar 2024 sind in den Niederlanden Einwegprodukte für den Gebrauch vor Ort verboten. Außerdem müssen wiederverwendbare Alternativen angeboten werden, und die kostenlose Bereitstellung von To-Go-Verpackungen aus Kunststoff ist verboten. Das Hauptziel der SUP-Richtlinie ist die Verringerung der Umweltauswirkungen von Einwegkunststoffen (wie Luftballons, Essensverpackungen, Getränkeverpackungen, Strohhalme und Besteck). Die Richtlinie umfasst ein Bündel von Maßnahmen zur Verringerung des Anteils von Einwegplastik in Abfällen und im Meer (Plastiksuppe). Eine wichtige Maßnahme ist die Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr für die Kosten, die den Verwaltern öffentlicher Flächen bei der Beseitigung dieser SUP-Verpackungen in niederländischen Abfällen entstehen. Für Trinkbecher und einige formgebundene Lebensmittelverpackungen wurden konkrete Reduzierungsmaßnahmen ausgearbeitet, um vom Gebrauch abzuschrecken.
Sind Sie neugierig auf unsere umweltfreundlichen Lösungen für Ihr Büro oder Ihre Bildungseinrichtung? Oder möchten Sie wissen, welcher Ansatz am besten zu Ihrer Organisation passt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um ein unverbindliches Angebot für die Umstellung auf eine plastikfreie Arbeitsumgebung zu erhalten. Gemeinsam gehen wir den Schritt in eine Zukunft ohne Einwegplastik, mit Lösungen wie wiederverwendbaren Bechern und anderen nachhaltigen Alternativen.